Mietverwaltung

Wir verwalten

Kaufmännisch
Technisch
Organisatorisch
Rechtlich

Die Mietverwaltung spielt eine entscheidende Rolle bei vermieteten Immobilien und vertritt die Interessen von Vermietern und Mietern gleichermaßen.

Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum ist, zeichnet der Mietverwalter für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich.

Unsere Aufgaben umfassen die Verwaltung von Mietverträgen, die Koordination von Reparaturen und die Überwachung von Zahlungen. Als effiziente Mietverwalter sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf im Mietobjekt und tragen zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei.

Wir fungieren oft auch als Vermittler bei Konflikten und setzen Mietrichtlinien durch. Durch unsere Fachkenntnisse und organisatorischen Fähigkeiten gewährleisten wir eine effektive und professionelle Verwaltung Ihrer Mietobjekte.

Thorsten Zastrow

Geschäfsführer

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandshaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz, sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellungen
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Beraten von Eigentümern, Hausbewohnern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeld klagen
  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Unsere Expertise erstreckt sich von Mehrfamilienhäuser über Ärztehäuser und Drogeriemärkte bis hin zu Garagenparks.